Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
andere Länder, andere Sitten. Dieser alte Spruch erweist sich für den Umgang der unterschiedlichen Landesregierungen mit der Pandemie als nahezu prophetisch. So sind in Schleswig-Holstein keine Masken in den Schulen vorgeschrieben, werden aber für den Schulweg und die Pausen sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 auch im Unterricht empfohlen. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht, allerdings vorerst nur bis zum 31. August. In Niedersachsen gibt es dagegen keine Maskenpflicht im Unterricht, aber in den Gängen und während der Pausen, und zwar sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Welche Maßnahme effektiv ist und welche nicht, wird die Zeit zeigen. Um berufstätige Eltern zu unterstützen, gibt es an der LUH ab dem 31. August eine Vor-Ort-Betreuung für Grundschulkinder. Mehr dazu erfahren Sie in der zehnten Ausgabe unseres Newsletters, der neuen Ausgabe der uni intern - digital.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
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