Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Leibniz Universität Hannover erstellt ihre Internetpräsentation im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, um Inhalte nach Möglichkeit barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://newsletter.uni-hannover.de

Diese Website und die darin veröffentlichten Inhalte sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

Begründung

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung bezüglich der veröffentlichten Inhalte basiert auf einer Selbstbewertung. Das den Webseiten zugrundeliegende Template (technisches Grundgerüst) wurde von einer externen Prüfstelle auf Konformität mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA getestet. Diese Erklärung wird jährlich aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Leibniz Universität Hannover
Hochschulbüro für Chancenvielfalt
Wilhelm-Busch-Str. 4
30167 Hannover
E-Mail: barrierefrei@uni-hannover.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Telefon: 0511/120-4010 oder E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de.